Fördermittel
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bietet den Bauherren eine Auswahl an Förderprojekten:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124/126)
für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Ökologisch Bauen (144/145)
für den Neubau von KfW-Energiesparhäusern 40, 60 und von Passivhäusern sowie für den Einbau von Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien in Neubauten
- Wohnraum Modernisieren (141, 142, 143)
für Modernisierungs- und CO2-Minderungsmaßnahmen an Wohngebäuden im gesamten Bundesgebiet sowie den Rückbau von leer stehenden Mietwohngebäuden in den neuen Ländern und Berlin (Ost)
- KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130)
für umfangreiche energetische Sanierungen an Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertig gestellt wurden und den Austausch alter Heizungen
- Solarstrom Erzeugen (140)
für die Errichtung, die Erweiterung und den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen
Neben den Förderprogrammen der KfW Förderbank bieten auch die meisten Bundesländer Unterstützung bei Erwerb und Modernisierung von Wohngebäuden.
Hier das Beispiel für Hessen zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen übernommen von der Landes Treuhandstelle Hessen:
Modernisierungsprogramm des Landes
Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung
- des Wohnungszuschnitts, z. B. durch Anbau von Balkonen oder durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien;
- der natürlichen Belichtung und Belüftung;
- der Heizungstechnik sowie die Erneuerung der Fenster, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme zur CO2-Gebäudesanierung bzw. „Wohnraum Modernisieren – ÖKO PLUS“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden können;
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs);
- der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes;
- des Schallschutzes;
- der baulichen Eignung einer Wohnung für Menschen mit Behinderungen und
- der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze).
Förderfähig sind auch Instandsetzungsmaßnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit wohnwertverbessernden Modernisierungsmaßnahmen stehen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Bei gleichzeitiger Durchführung energetischer Maßnahmen wird auf die Möglichkeit der Optimierung der Gesamtfinanzierung durch Inanspruchnahme der LTH/KfW-Programme hingewiesen.
LTH/KFW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- Maßnahmenpaket 0:
- Wärmedämmung der Außenwände und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder erdberührten Außenfläche beheizter Räume und
- Erneuerung der Fenster
- Maßnahmenpaket 1:
- Austausch der Heizung und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Außenwände
- Maßnahmenpaket 2:
- Austausch der Heizung und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
- Erneuerung der Fenster
- Maßnahmenpaket 3:
- Austausch der Heizung und
- Umstellung des Heizenergieträgers und
- Erneuerung der Fenster
Es sind grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke oder die gesamten erdberührten Außenfläche zu dämmen sowie alle Fenster zu erneuern, sofern sie im jeweiligen Maßnahmenpaket enthalten sind.
Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem anderen Maßnahmenpaket ergänzt werden, z. B. in den Maßnahmenpaketen 0 bis 2 um eine zusätzliche Energieträgerumstellung.
- Maßnahmenpaket 4:
Abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen können gefördert werden, wenn der Darlehensnehmer durch Bestätigung eines in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberaters oder einer nach Landesrecht berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung nachweist, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird. Bei einer CO2-Einsparung von mindestens 30 bzw. 35 kg pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr ist eine Förderung mit einem geringeren Kredithöchstbetrag möglich.
- Maßnahmenpakte 5:
Gefördert wird der Austausch von
- Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen durch Wärmeversorgungsanlagen im Sinne der Energieeinsparverordnung;
- Standardöl- und Gaskessel, die vor dem 01.06.1982 eingebaut wurden, durch Öl- oder Gas- Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen.
LTH/KfW – Programm „Wohnraum Modernisieren – ÖKO-PLUS“
Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung:
Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudeaußenhülle
(u. a. Dach, Fassade, Kellerdecke), einschließlich der unmittelbar dadurch verursachten Maßnahmen.
Erneuerung von Heizungstechnik
auf Basis erneuerbarer Energien, Kraftwärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme (einschließlich der dadurch veranlassten Maßnahmen).
Finanziert werden z.B.:
- Wärmepumpen.
- solarthermische Anlagen.
- Heizungserneuerung (z.B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) im Zusammenhang mit der Installation einer solarthermischen Anlage.
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz (ab Grundstücksgrenze) bei Nah- und Fernwärme.
- Einzelanlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle).